Der Oberbergische Kreis stellt einen Handlungsleitfaden für Freiflächen PV-Anlagen vor

Freiflächen PV-Anlagen im Photovoltaik-Energiemix

 

Symbolfoto Freiflächen-PV Bildquelle:Fotolia

PV-Parkplatz in Plettenberg im Sauerland

Bildquelle: NABU/Volker Gehrmann

Energie-Steckbrief des Oberbergischern Kreis Stand 31.12.2022 Quelle : LANUV

PV-Anlage auf einem Kirchendach in Alt-Erkrath Bildquelle : Evangelische Kirchengemeinde 40699 Erkrath

Im Jahr 2023 wurden in Oberberg Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 40 MW installiert. So viel wie noch nie zuvor. Gegenüber dem  Vorjahr war dies eine Verdoppelung.

Anteilig auf die Bevölkerungszahl des Oberbergischen Kreises heruntergerechnet, müsste Oberberg bis 2030 eine Anlagen-Leistung von ca. 702 MW installieren. Derzeit installiert sind jedoch nur 152 MW Anlagen-Leistung. In erster Linie waren das Anlagen auf Dächern von Privathäusern und Industriegebäuden.

Ein zweites Ziel der Bundesregierung ist der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen. Ausgehend von dem Aubauziel der Bundesregierung für FF-PV im Jahr 2030 von 80 GW für Deutschland, erhält man, wenn man die Flächen von Deutschland und dem OBK in Bezug setzt, eine Vorgabe für den OBK von etwa 200 MW.

Im Jahr 2040 geht die Bundesregierung von einem Ziel für FF-PV von 117 GW aus. Das bedeutet dann für Oberberg im Jahr 2040 ein Ausbauziel on etwa 444 MW. In der Regel benötigt man für 1 MW Solarleistung etwa eine Fläche von 1 ha, also für Oberberg im Jahr 2030 etwa 200 ha und im Jahr 2040 etwa 444 ha.

Damit kein Wildwuchs bei der Erstellung von Freiflächenanlagen entstehen kann, hat der Oberbergische Kreis einen Handlungsleitfaden dazu veröffentlicht. Dieser Leitfaden wurde in Zusammenarbeit mit dem Oberbergischen Kreis, Vertreter der Kommunen, den oberbergischen Landwirten, dem NABU - und Klimabündnis Oberberg und der Biologischen Station gemeinsam erarbeitet. Der Prozess war nicht so einfach, da alle Seiten auch Kompromisse eingehen mussten.

Das Klimabündnis Oberberg empfiehlt allen Kommunen im Oberbergischen Kreis, diese Leitlinien für sich als Handlungsmaxime anzunehmen. Denn was wir nicht brauchen, ist Wildwuchs, auch keine Goldgräberstimmung oder Öko-Aktionismus. Wir brauchen eine gute nachaltige Planung: Nachhaltig für die Natur, nachhaltig für die Bürger und nachhaltig für die Energieversorgung.

Daher begrüßen wir den Leitfaden zur FF-PV sehr.

Weiterhin bleiben jedoch PV-Anlagen auf Dächern ein wichtiger Baustein neben Privathaushalten auch auf gewerblichen und öffentlichen Gebäuden. Wir müssen auch sonstige Flächen - insbesondere Parkplätze - mit PV-Anlagen ausstatten. Wie das geht, kann man in Plettenberg sehen.

Würde man theoretisch alle 168.933 Wohngebäude  (Quelle Energiesteckbrief LANUV) im Oberbergischen Kreis mit einer 3 KW Photovoltaikanlage versehen, so könnte man damit eine Installationszahl von über 500 MW erreichen. Diese Zahl ist nur theoretischer Natur. Sie zeigt jedoch, welche Potenzial noch auf den Dächern vorhanden ist.


Ebenfalls bieten sich auch Kirchendächer für eine Photovoltaikanlage an. In der Regel sind die Kirchen in Ost-West Richtung ausgerichtet. Ein Dachseite zeigt dann voll nach Süden. In der Vergangenheit wurden PV-Installationen auf Kirchendächern in erster Linie durch den Denkmalschutz verhindert. Mittlerweile hat diese Thematik jedoch eine erstaunliche Wendung erfahren, so dass es nun möglich ist, PV-Anlagen auf Denkmal geschützten Gebäuden zu errichten. Wie eine PV-Anlage auf eine Kirchendach aussehen kann, dass sieht man an dem Beispiel in Alt-Ekrath. Diese Anlage wurde im Jahr 2023 installiert.

 

Hier nun eine Zusammenfassung der Leitsätze:

Leitsatz 1:
Es wird empfohlen, eine strategische Entscheidung über die Anzahl
und Größe der Anlagen zu treffen.

Leitsatz 2:
Es wird empfohlen, auf landwirtschaftlich wertvollen Flächen keine
PV-Freiflächenanlagen zuzulassen.

Leitsatz 3:
Es wird empfohlen, PV-Freiflächenanlagen nur auf ökologisch gering-
und mittelwertigem Acker- und Grünland zuzulassen.

Leitsatz 4:
Es wird empfohlen, dass Eingriffe in Natur und Landschaft innerhalb
der Gebietsabgrenzung des Bebauungsplans und/oder über vorhandene Ökokon-
ten kompensiert werden.

Leitsatz 5:
Es wird empfohlen, auf Waldflächen grundsätzlich keine PV-Freiflä-
chenanlagen zuzulassen.

Leitsatz 6:
Es wird empfohlen, die Kulturlandschaft des Oberbergischen Kreises
als Imagefaktor des Tourismus bei Entscheidungsprozessen einfließen zu lassen.

Der Leitfaden ist unter folgendem  Link  abrufbar