Der Weg zu einem nachhaltigen Industriegelände

Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW zur nachhaltigen Gestaltung der Firmengelände im Gewerbegebiet Elsenroth

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Fassade der Stadtverwaltung Venlo (NL) Bildquelle: privat

Fotovoltaikanlage auf einem Industriegebäude Bildquelle: bang070707 auf Pixabay

Die „Bürgerinitiative Oberberg Süd” hat eine Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW an die Kommunalgemeinde 51588 Nümbrecht im Oberbergischen Kreis eingebracht.

Immer wieder wurden in der Vergangenheit die Belange von Naturschutz und Ökologie bei der Erschließung von neuen Gewerbegebieten nicht genügend berücksichtigt. Das hat die Bürgerinitiative bewogen, eine Anregung einzubringen und darauf hinzuweisen, dass bestimmte Maßnahmen bzgl. Nachhaltigkeit und Ökologie bei dem neuen Industriegebiet berücksichtigt werden sollten. Verfasst wurde die Anregung von Karin Vorländer aus Nümbrecht-Büschhof. Die Anregung haben engagierte BürgerInnen aus der Gemeinde Nümbrecht mit unterzeichnet.

 

Hier der genaue Wortlaut der Anregung:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Ratsmitglieder,

der Rat der Gemeinde Nümbrecht hat sich vielfach positiv dazu geäußert, dass Klima-, Arten- und Umweltschutz bei allen aktuellen und geplanten Maßnahmen und Entscheidungen mitgedacht werden und ein mitlaufendes Handlungskriterium sein muss. Ausdrücklich sei in diesem Zusammenhang auch auf KUNO, das Programm des Oberbergischen Kreises zur Förderung der Lebensraum- und Artenvielfalt sowie zum Klimaschutz und zum Umgang mit Klimawandelfolgen, Seite 60 ff. verwiesen.
Die unterzeichnenden Nümbrechter Bürgerinnen und Bürger regen an, an die Eigentümer der Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Elsenroth heranzutreten und ihnen dringend nahezulegen, die Freiflächen ihrer jeweiligen Grundstücke naturnah zu gestalten und ihnen bei der Gestaltung auch fachliche Informationen anzubieten.
Zwar hat die Kommune den für den Flächenverbrauch des Gewerbegebietes gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Ausgleich erbracht und erfreulicherweise auch die Bepflanzung der Terrassenhänge bereits umgesetzt, aber weitere freiwillige Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt sind nötig. Jeder Quadratmeter eines naturnah gestalteten Firmengeländes zählt.

Denkbar wäre zum Beispiel ein Infoabend mit Fachleuten, die über Möglichkeiten der naturnahen Gestaltung berichten. Zu nennen wäre hier die Regionalgruppe Bergisches Land des Naturgarten e. V. mit den Ansprechpartnern Klaus und Katja Wopfner. Auch die klimafreundliche Gestaltung wie Dach- und Fassadenbegrünung könnte angesprochen werden, sofern sie nicht ohnehin bereits zu den Auflagen für die Bebauung gehört.


Beispiele und weitere Ansprechpartner

Das Bundesamt für Naturschutz zeigt in seiner Broschüre „Wege zum naturnahen Firmengelände  ” zahlreiche mögliche Maßnahmen auf.

In Burbach Kreis Siegen-Wittgensten ist auf dem Gelände der Firma Hering- Bau ein gelungenes Beispiel für eine ökologische Außen-Flächengestaltung zu besichtigen. Entstanden ist es im Rahmen des Projektes „Burbachs artenreiche Nachbarschaft”, über das der WDR berichtete. Die Betriebsleiterin Annette Hering wäre z.B. im Rahmen eines Infoabends, zu dem alle Firmenbesitzer eingeladen würden, bereit aus ihren Erfahrungen mit der Aufwertung des Betriebsgeländes durch aktiven Naturschutz, zu berichten.
Ein beispielhaftes Projekt in unmittelbarer Nähe ist in Gummersbach-Windhagen in Form eines „Tiny Forest” entstanden.Oberberg-Aktuell hat darüber berichtet .

Hilfreich wäre es, ein Schulprojekt anzuregen, bei dem in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Betrieben und der Bergischen Agentur für Kulturlandschaft z.B. Nisthilfen aufgehängt und/oder einige Quadratmeter Blühwiese mit regionalem Saatgut der Biologischen Station eingesät würden. Das täte auch dem Image der Betriebe und ihrer Nachwuchssuche gut und gibt Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit, aktiv zu werden. Denkbar ist hier eine Zusammenarbeit mit Frau Cornelia Lösche, Mitarbeiterin der Bergischen Agentur für Kulturlandschaft, die zugleich den Bezug von regionalem Saatgut für Blühwiesen vermitteln kann.

Wir regen an, auch finanzielle Fördermaßnahmen zu erwägen oder anhand eines von der Kommune ausgeschriebenen Wettbewerbs intensiv für eine ökologische Gestaltung der Firmengelände zu werben. Die UnterzeichnerInnen sind sich bewusst, dass die Kommune keine verpflichtenden Vorgaben machen kann. Umso wichtiger ist es, mit den Grundstückseignern Kontakt aufzunehmen und deutlich zu machen, wie wichtig die freiwillige ökologische Gestaltung der Außenflächen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative Oberberg Süd